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AGB Dauerstellen und Mandatsaufträge.

Nachfolgend werden die Konditionen beschrieben, welche bei mündlicher und / oder schriftlicher Auftragserteilung des Auftraggebers in Kraft treten. Diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Dauerstellen / Mandatsaufträge sind Bestandteil des Vertrages zwischen der x21 AG, nachfolgend DAS PERSONAL. genannt, und dem Auftraggeber.  

Personalselektion Dauerstellen auf Erfolgsbasis  

Diese Personaldienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit einem durch DAS PERSONAL. unterbreiteten Kandidaten kostenlos. DAS PERSONAL. übernimmt für den Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:  

  • Integration der Kundenvakanz in unserer Werbung 
  • Stellenanforderungen evaluieren  
  • Ansprechen von geeigneten Kandidaten  
  • Durchführung von Interviews mit potentiellen Kandidaten 
  • Einholen von Referenzen und Berichterstattung  
  • Analyse der beruflichen / persönlichen Fähigkeiten  
  • Erstellen von kompletten Bewerberdossiers  
  • Erstellen von Profilabgleichen  
  • Koordination der Vorstellungsgespräche  

Mandatsauftrag auf Erfolgsbasis / exklusiv  

Ein Mandatsauftrag gilt als exklusiv, wenn keine anderen Berater involviert werden. Allfällige von dritter Seite unterbreitete Kandidaten sind in unser Auswahlverfahren einzubeziehen. Das Mandat kann vom Kunden jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden unter Einhaltung von 7 Tagen Kündigungsfrist. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Wird das Mandat ohne triftigen Grund gekündigt, werden die bis anhin entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt.  

Nach genauer Evaluation der Stellenanforderung wird in Kundenabsprache ein Kandidatenprofil erstellt. Diesem Profil entsprechend entwerfen und realisieren wir professionelle, zielgruppenorientierte und marktgerechte Insertionen. Der Suchauftrag erfolgt aufgrund einer Kundenanfrage und beinhaltet wenn möglich, einen Kundenbesuch, bei dem das Firmen-, Stellen-, Anforderungs-, und Persönlichkeitsprofil erstellt und analysiert wird, sowie die Branchen- und Unternehmensverhältnisse studiert werden. Diese Dienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Vertrages kostenlos.  

DAS PERSONAL. übernimmt für den Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs- und Selektionsarbeiten:  

  • Selektion der eingehenden Bewerbungen  
  • Analyse der Bewerbungsunterlagen  
  • Durchführung von Interviews mit potenziellen Kandidaten 
  • Einholen von Referenzen und Berichterstattung  
  • Analyse der beruflichen / persönlichen Fähigkeiten 
  • Erstellen von kompletten Bewerberdossiers  
  • Erstellen von Profilabgleichen  
  • Koordination der Vorstellungsgespräche  
  • Unterstützung in der Entscheidungsphase  

Honorar  

Ein Erfolgshonorar wird fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und dem von uns unterbreiteten und ausgewählten Kandidaten zu Stande kommt. Das Erfolgshonorar wird auf Basis des Bruttojahresgehaltes berechnet:  

Qualifikation:  
MA ohne spezifische Bildung (ohne Ausbildung, EBA, etc.)

Honorarsatz:  
10%

MA mit spezifischer Bildung (Berufslehre, Weiterbildung, etc.)

13%

MA mit weiterführender Bildung (eidg. Fachausweise)

16%

MA mit Studium oder höchster Berufsbildung (BA, MAS, etc.)

19%

Als Bruttojahresgehalt gilt das AHV pflichtige Einkommen inkl. 13./14. Monatsgehalt, Gratifikationen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni, anderer geldwerter Vorteile, gleich ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, etc. bezeichnet werden.  

Schutzbestimmungen  

Engagiert ein Auftraggeber einen von DAS PERSONAL. unterbreiteten Kandidaten vor Ablauf von 6 Monaten nach Präsentation der Bewerberunterlagen, ist DAS PERSONAL. berechtigt, das entsprechende Honorar nachzufordern. Es ist strengstens untersagt, Kandidaten, die über DAS PERSONAL. vorgeschlagen wurden, über eine andere Personalagentur in irgendeiner Form zu engagieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu strengstem Stillschweigen über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm von DAS PERSONAL. vorgestellten Kandidaten. Direkte Referenzauskünfte des Auftraggebers bei gegenwärtigen und / oder früheren Arbeitgeber oder sonstigen Referenzpersonen dürfen nur in Einverständnis der DAS PERSONAL. erfolgen.  

Zahlungskonditionen / Garantie  

Kommt ein Vertrag mit einem von uns vermittelten Kandidaten zu Stande, wird das Honorar zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung in Rechnung gestellt, unabhängig vom Arbeits- resp. Vertragsbeginn. Die Honorargestaltung teilt sich in zwei Hälften: 1/2 ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geschuldet – 1/2 ist bei Ablauf der Probezeit geschuldet. Tritt ein von uns rekrutierter Mitarbeiter während der Probezeit aus, ist die zweite Hälfte des Honorars nicht geschuldet, während die erste Hälfte bestehen bleibt. Diese Regelung gilt bei Vermittlungen auf Erfolgsbasis und für Mitarbeiter aller Hierarchiestufen. Massgebend ist der letzte Arbeitstag. Die Faktura ist innert 10 Tagen rein Netto ohne Skonto zu bezahlen. Wird die Faktura zum Zeitpunkt des Stellenantrittes ausgestellt, ist sie per sofort zur Zahlung fällig. Bei Mandatsaufträgen nach Aufwand, werden die Zahlungskonditionen separat schriftlich festgehalten.  

Wirksamkeit  

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Dauerstellen / Mandatsaufträge treten bei Auftragserteilung, Vakanz Meldung sowie mit der Entgegennahme von durch DAS PERSONAL. zugestellten Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten in Kraft.  

Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutzgesetz jederzeit einzuhalten. Im Rahmen des jeweiligen Vertrages ist der Personaldienstleister berechtigt, die Daten der Mitarbeiter, Geschäftsführer und sonstigen Angestellten des Kunden zu erheben, zu verarbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen. Hierzu gehört insbesondere auch die zur Vertragserfüllung unter Umständen notwendige Übermittlung von Daten zu vorgenannten Zwecken ins Ausland. Zudem wird der Personaldienstleister ausdrücklich ermächtigt, Daten über den Kunden in jeder Form zu bearbeiten und an allfällige Konzerngesellschaften oder Dritte im Ausland bekannt zu geben. Die Einwilligung umfasst auch die Nutzung für Marketingzwecke. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Einwilligung vorliegt und der Personaldienstleister kann vom Kunden diese Einwilligungserklärungen jederzeit verlangen.  

Gerichtsstand 

Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand das Domizil der x21 AG mit welchem der Auftraggeber in Verbindung steht. 

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